Energieausweis
Am 01.12.2012 trat das neue Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012) in Kraft. Das Gesetz wurde vom Nationalrat beschlossen und vom Bundesrat am 13.04.2012 abgesegnet.
Grundlage des EAVG 2012 ist die Europäische Gebäuderichtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen bis spätestens Juli 2012 die neuen und geänderten Anforderungen in nationales Recht umsetzen.
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