Energieausweis

Am 01.12.2012 trat das neue Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012) in Kraft. Das Gesetz wurde vom Nationalrat beschlossen und vom Bundesrat am 13.04.2012 abgesegnet.

Grundlage des EAVG 2012 ist die Europäische Gebäuderichtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen bis spätestens Juli 2012 die neuen und geänderten Anforderungen in nationales Recht umsetzen.

Durch engen Kontakt mit den führenden Institutionen auf diesem Gebiet und über 2.500 erstellten Energieausweisen bei Neubauten und für Bestandsobjekte verfügen wir über das erforderliche Fachwissen. So ist es möglich, den Energieausweis für Sie kostengünstig und in kurzer Zeit zu erstellen.

Diese Erfahrung hat gezeigt, dass wir die Kosten für den Energieausweis um etwa 15-20 % günstiger als der Mitbewerb gestalten können.

Ansprechpartner

Foto von Ing. Michael Moshammer
Ing. Michael Moshammer Tel:: +43 1 534 99 740 VCF herunterladen